SOTI Richtlinie zur Barrierefreiheit
Richtlinie zur Barrierefreiheit
Verpflichtungserklärung
SOTI verpflichtet sich, allen Menschen mit Behinderungen eine sie willkommen heißende Umgebung anzubieten, mit gleichberechtigtem Zugang und gleichberechtigter Teilhabe. SOTI engagiert sich dafür, Menschen mit Behinderungen mit Respekt und Würde und in einer Weise zu begegnen, dass sie ihre Unabhängigkeit wahren können.
SOTI glaubt an Integrität und hält es für wichtig, den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Priorität einzuräumen. Wir sind bestrebt, eine barrierefreie Umgebung zu werden, und werden uns bemühen, sicherzustellen, dass das Gesetz über die Zugänglichkeit für Einwohner von Ontario mit Behinderungen (Accessibility for Ontarians with Disabilities Act - AODA) von 2005 und die damit verbundenen Bestimmungen zeitnah erfüllt werden.
Diese Richtlinie zur Barrierefreiheit gilt für alle SOTI-Mitarbeiter in Ontario, alle Personen, die im Auftrag von SOTI mit der Öffentlichkeit oder Dritten zusammenarbeiten, sowie für alle Personen, die an der direkten Entwicklung, der Genehmigung von Praktiken, Richtlinien und Verfahren in Bezug auf SOTI beteiligt sind.
Schulungen
SOTI wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass Schulungen für alle Mitarbeiter durchgeführt werden und diese Schulungen mit den im AODA festgelegten Anforderungen übereinstimmen. Die Mitarbeiter werden in Bezug auf Best Practices, Richtlinien und Verfahren im Zusammenhang mit dem AODA geschult. Alle Schulungsaufzeichnungen werden von SOTI aufbewahrt.
Information und Kommunikation
a) Feedback-Verfahren
SOTI ermutigt und begrüßt Feedback zur Art und Weise, wie wir Menschen mit Behinderungen unsere Services anbieten. Alle Rückmeldungen sollten an das Human Resources Team von SOTI unter hr@soti.net oder 905-624-9828 gerichtet werden.
SOTI wird sicherstellen, dass die Prozesse zum Empfangen und Beantworten von Feedback auf Anfrage allen Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen.
b) Barrierefreie Websites und Webinhalte
SOTI bestätigt hiermit, dass alle ihre Websites und Inhalte den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines –„WCAG“ ) 2.0 Level AA entsprechend, wie sie vom IASR ab dem 1. Januar 2020 gefordert werden.
Beschäftigungsstandards
a) Einstellung von Personal
SOTI informiert alle Mitarbeiter und alle Bewerber/Interessenten im Einstellungsverfahren über die Verfügbarkeit von barrierefreien Arbeitsplätzen.
b) Interview und Einstellungsverfahren
SOTI stellt sicher, dass bei der Benachrichtigung und Auswahl der Bewerber für ein Vorstellungsgespräch auf Anfrage Informationen über Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen.
c) Mitteilung an erfolgreiche Bewerber
Wenn SOTI erfolgreichen Bewerbern einen Arbeitsplatz anbietet, wird diese Richtlinie zur Barrierefreiheit zur Kenntnisnahme und Bestätigung zur Verfügung gestellt.
d) Information vorhandener Mitarbeiter über verfügbaren Support
SOTI wird sicherstellen, dass alle vorhandenen Mitarbeiter über diese Richtlinie zur Barrierefreiheit und nachfolgende Updates informiert werden.
e) Information über Notfallpläne am Arbeitsplatz
SOTI stellt allen Mitarbeitern mit Behinderungen auf Anfrage individualisierte Notfallmaßnahmen am Arbeitsplatz zur Verfügung. SOTI wird sich mit dem Mitarbeiter bei der Ausarbeitung individueller Notfallpläne beraten und die erforderlichen Anpassungen regelmäßig vornehmen.
f) Wiedereingliederung nach Abwesenheit
Wenn ein Arbeitnehmer aus Gründen, die mit einer Behinderung in Verbindung steht, länger abwesend ist, wird SOTI alle Anstrengungen unternehmen, um auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers in Übereinstimmung mit der Menschenrechtskommission von Ontario (Ontario Human Rights Commission - OHRC) einzugehen.
g) Karriereentwicklung
SOTI wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um auf die Bedürfnisse aller Mitarbeiter mit Behinderungen in der Karriereentwicklung einzugehen.
Hilfsmittel
Unter einem Hilfsmittel wird jedes Gerät verstanden, das eine Person mit einer Behinderung zur Unterstützung in ihrer täglichen Lebenssituation verwendet. Beispiele solcher Hilfsmittel können umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: Gehhilfen, Hörgeräte und/oder Rollstühle.
Servicetiere und Begleitpersonen
Personen mit Behinderungen, die von Servicetieren begleitet werden müssen, können die von SOTI betriebenen Räumlichkeiten betreten, wenn das Mitbringen des Tieres nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Wenn das Servicetier gesetzlich ausgeschlossen ist, kann SOTI Personen mit Behinderungen andere angemessene Hilfsmaßnahmen für Zugang und Barrierefreiheit anbieten. Personen mit einer Behinderung, die von einem Servicetier begleitet werden, sind zu jeder Zeit für die Versorgung und Kontrolle des Tieres verantwortlich.
Wenn Personen mit Behinderungen auf Begleitpersonen angewiesen sind, stellt SOTI sicher, dass alle gemeinsam die von SOTI betriebenen Räumlichkeiten betreten können und Personen mit Behinderungen nicht am Zugang zu Unterstützungspersonen gehindert werden.
Datenschutz
Alle Informationen im Zusammenhang mit einer Behinderung werden als vertrauliche Informationen von SOTI streng vertraulich behandelt.
Benachrichtigung über vorübergehende Unterbrechung
Im Falle geplanter oder ungeplanter Unterbrechungen der von Menschen mit Behinderungen in Anspruch genommen Services von SOTI, informiert SOTI über den Grund der Störung, die voraussichtliche Dauer und beschreibt mögliche alternative Maßnahmen.
Schwierigkeiten beim Zugriff auf Services
Falls Personen mit Behinderungen Schwierigkeiten beim Zugang zu den Räumlichkeiten von SOTI haben, wird SOTI alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass das Problem gelöst wird und den Bedürfnissen Rechnung getragen wird.
Allgemeine Definitionen
Formate zur Sicherstellung der Barrierefreiheit: Zu den elektronischen Zugangsformaten gehören Braille, Textabschriften, Großdruck, aufgezeichnete Audiodateien und andere Formate, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Hilfsmittel: ein technisches Hilfsmittel, ein Kommunikationsgerät oder ein anderes Instrument, das zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Funktionsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen verwendet wird. Persönliche Hilfsmittel sind in der Regel Geräte, die Mitglieder und Gäste mitbringen, wie z. B. einen Rollstuhl, eine Gehhilfe oder ein Sauerstoffgerät, also Geräte, die beim Hören, Sehen, Kommunizieren, Bewegen, Atmen, Erinnern und/oder Lesen helfen können.
Barriere: im Sinne des Ontarians with Disabilities Act von 2001 alles, was verhindert, dass eine Person mit einer Behinderung aufgrund ihrer Behinderung uneingeschränkt an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens teilnehmen kann. Das beinhaltet:
- eine physische Barriere;
- eine architektonische Barriere;
- eine Informations- oder Kommunikationsbarriere;
- eine Barriere, die durch Haltungen und Einstellungen entsteht;
- eine Barriere durch Richtlinien, Praktiken und Verfahren.
Kommunikationsunterstützung: Umfasst, ist aber nicht beschränkt auf: Gebärdensprache, einfache und deutliche Sprache und andere Kommunikationsunterstützung, die eine effektive Kommunikation ermöglichen.
Behinderung: Ein Hauptmerkmal des AODA ist seine Definition von „Behinderung“. Nach AODA ist die Definition von „Behinderung“ die gleiche wie in der Definition des Ontario Human Rights Code [2]:
Jegliches Maß an körperlicher Behinderung, Gebrechlichkeit, Missbildung oder Entstellung, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:
- Diabetes Mellitus;
- Epilepsie;
- eine Gehirnverletzung;
- jeder Grad einer Lähmung;
- Amputation;
- mangelnde körperliche Koordination;
- Blindheit oder Sehbehinderung;
- Taubheit oder Beeinträchtigung der Hörfähigkeit;
- Stummheit oder Sprachbehinderung; oder
- körperliche Abhängigkeit von einem Führhund oder einem anderen Tier oder von einem Rollstuhl oder anderem Hilfsmittel.
- eine Erkrankung mit geistigen Einschränkungen oder eine Entwicklungsstörung.
- eine Lernbehinderung oder eine Funktionsstörung in einem oder mehreren der Prozesse, die zum Verständnis oder zur Verwendung von Symbolen von gesprochener Sprache erforderlich sind.
- eine psychische Störung.
- eine Verletzung oder Invalidität, für die im Rahmen des nach dem Workplace Safety & Insurance Act von 1997 festgelegten Versicherungsplans Leistungen beantragt oder erhalten wurden.
Die Definition umfasst Behinderungen mit unterschiedlichem Schweregrad, sichtbaren sowie nicht sichtbaren Behinderungen und Behinderungen, deren Auswirkungen kommen und gehen können. Dies ist eine weit gefasste Definition, die bei der Aufklärung unserer Mitarbeiter über den angemessenen Umgang mit unseren Kunden genau beachtet werden muss.
Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
Das SOTI Accessibility Committee ist verantwortlich und zuständig für:
- Die Aufsicht über die Richtlinie.
- Haftung des Unternehmens für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, einschließlich steuerlicher Verpflichtungen, Personalkosten und Menschenrechtsfragen.
- Unterstützung und Förderung der Richtlinie bei ihren direkten Untergebenen und in der gesamten Organisation.
- Die Kultur im Hinblick auf ein hohes Verständnis für Behinderung und für die Ermöglichung von Teilhabe fördern.
Die Manager von SOTI sind verantwortlich für:
- Förderung einer offenen und konstruktiven Kommunikation.
- Sensibilität für und Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen.
- Sensibilisierung für ein besseres Verständnis der Richtlinie.
- Teilnahme und Kooperation bei der Erleichterung der Barrierefreiheit und Teilhabe am Arbeitsplatz.
Die Mitarbeiter von SOTI sind verantwortlich für:
- Teilnahme und Zusammenarbeit mit allen Parteien, um die Barrierefreiheit und Teilhabe am Arbeitsplatz zu erleichtern.
Die HR-Abteilung von SOTI ist verantwortlich für:
- Teilnahme und Zusammenarbeit mit allen Parteien.
- Verfügbarkeit als Ressource für alle Beteiligten und Teilnehmer.
- Unterstützung und Aufklärung von Führungskräften bezüglich ihrer Verpflichtungen.
Fragen zur Richtlinie
Wenn Sie Fragen zu oder Bedenken bezüglich dieser Richtlinie zur Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich bitte an SOTI Human Resources: hr@soti.net oder 905-624-9828.